Estrich · Beschichtung · Bodenlösungen
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B) – Stand 29.10.2026

1. Geltungsbereich – ausschließlich B2B

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen, Lieferungen und Bauarbeiten der Andic GmbH ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Das Leistungsangebot richtet sich nicht an Verbraucher. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsbestandteil. Die VOB/B gilt nur, wenn sie im konkreten Vertrag wirksam einbezogen wurde.

2. Leistungen

Die Andic GmbH erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: Estricharbeiten Zementestrich Sichtestrich Industrieestrich Epoxidharzestrich Bodenbeschichtungen Bodensanierung Untergrundvorbereitung Industrie- und Gewerbeböden Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.

3. Vertragsschluss

Die Website dient der Information und der unverbindlichen geschäftlichen Kontaktaufnahme. Über das Kontaktformular werden weder kostenpflichtige Bestellungen noch Verträge abgeschlossen. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande, insbesondere durch Auftragsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung. Der konkrete Leistungsumfang und verbindliche Fristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern keine abweichende steuerliche Behandlung vorgeschrieben ist. Fälligkeit und Abschlagszahlungen richten sich nach dem Einzelvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist, sind fällige Rechnungen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Zahlungsverzugs und gesetzliche Verzugszinsen bleiben maßgeblich.

5. Ausführung der Arbeiten

Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Anforderungen. DIN-Normen sowie VOB/B und VOB/C gelten im Rahmen ihrer wirksamen vertraglichen Einbeziehung. Verbindliche Termine ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Behinderungen, Witterung, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung werden dem Auftraggeber mitgeteilt; die gesetzlichen und wirksam vereinbarten Regeln über Fristverlängerung und Vergütung bleiben maßgeblich. Gesetzliche Ansprüche werden nicht pauschal ausgeschlossen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt im vereinbarten Umfang Baustellenzugang, erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse, Genehmigungen und die notwendige Koordination angrenzender Gewerke sicher. Fehlende Voraussetzungen oder Behinderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Ansprüche wegen zusätzlicher Aufwendungen oder Behinderungen bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und wirksamer vertraglicher Vereinbarungen; nicht vereinbarte Mehrleistungen sind vorab abzustimmen.

7. Abnahme

Die Abnahme richtet sich nach § 640 BGB, bei wirksamer Vereinbarung ergänzend nach der VOB/B. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine fiktive Abnahme setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus; eine bloße Nutzung oder der Ablauf von sieben Werktagen bewirkt nicht automatisch die Abnahme. Ob materialtypische Farbabweichungen oder Unebenheiten einen Mangel darstellen, beurteilt sich nach der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Anforderungen.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen, soweit im Einzelvertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel zeitnah mitteilen; dies schränkt gesetzliche Rechte nicht pauschal ein. Soweit gesetzlich vorgesehen, ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Pflege, Überbeanspruchung oder Eingriffe Dritter verursacht werden, besteht keine Verantwortlichkeit der Andic GmbH. Eigene Pflichtverletzungen bleiben nach Ziffer 9 zu beurteilen.

9. Haftung

Die Andic GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt bei übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht für die zuvor genannten Fälle unbeschränkter Haftung.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der zugehörigen Forderung Eigentum der Andic GmbH, soweit das Eigentum nicht bereits kraft Gesetzes, insbesondere durch Verbindung oder Einbau, übergeht. Gesetzliche Sicherungsrechte und wirksame individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf: www.andic-bau.de/datenschutz

12. Externe Links & Partnerseiten

Externe Links dienen der Information. Inhalte verlinkter Anbieter werden nicht allein durch die Verlinkung zu eigenen Inhalten der Andic GmbH. Die gesetzliche Verantwortlichkeit, insbesondere bei Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen, bleibt unberührt. Für Datenverarbeitungen auf eigenständig aufgerufenen Drittseiten gelten deren Datenschutzhinweise. Die Einbindung externer Medien auf dieser Website wird zusätzlich in unserer Datenschutzerklärung erläutert.

13. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.

15. Referenznutzung / Medien- und Projektaufnahmen

Eine Veröffentlichung projektbezogener Fotos, Videos, Baustellen- oder Drohnenaufnahmen, Visualisierungen und Beschreibungen als Referenz erfolgt nur, wenn die erforderlichen Nutzungsrechte, Freigaben und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Schweigen des Auftraggebers ersetzt keine erforderliche Einwilligung. Vertrauliche Informationen, Sicherheitsbereiche und personenbezogene Daten werden ohne geeignete Rechtsgrundlage nicht veröffentlicht. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert und freiwillig eingeholt; sie können für die Zukunft widerrufen werden. Beauftragte Medienpartner werden nur im zulässigen Umfang eingesetzt. Flug-, Haus-, Persönlichkeits- und Urheberrechte bleiben zu beachten.

16. Hinweis zur VOB/B

Die VOB/B gilt ausschließlich bei wirksamer vertraglicher Einbeziehung in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung. Eine Verlinkung oder Nennung auf der Website allein bezieht sie nicht in den Vertrag ein.

Hinweis zum Wechsel auf externe Websites

Externe Website-Verweise werden vor dem Aufruf mit der Zieladresse zur Bestätigung angezeigt. Die Bestätigung betrifft nur die Navigation, begründet keinen Vertrag mit der Andic GmbH und ersetzt keine erforderliche Einwilligung für eingebettete externe Dienste. Die gesetzliche Verantwortlichkeit für eigene Inhalte und bekannte Rechtsverletzungen bleibt unberührt.

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